Das Eidgenössische Schützenfest Luzern wird in diesem Sommer wegen Covid-19 landesweit auf den Heimständen der Schützenvereine absolviert. Durch diese Austragungsvariante fallen in einigen Schiessanlagen möglicherweise weitere Schiesstage an. Diese gehören in die Kategorie der «nicht regelmässigen Schiesstage». Deshalb müssen diese zusätzlichen Schiesstage nicht zu den bewilligten Schiesshalbtagen dazugerechnet werden und belasten somit nicht den vorgegebenen Lärmkataster.
Das OK ESF und der Schweizer Schiesssportverband stellen betroffenen Vereinen einen entsprechenden Musterbrief zHd der Verantwortlichen für das Schiesswesen in ihren Gemeinden zur Verfügung. Der Brief ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.