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Ausnahmeregelung für die Schweiz bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshof hat laut der «NZZ am Sonntag» entschieden, dass die Ausnahmeregelung für die Schweiz in der neuen EU-Waffenrichtlinie bestehen bleibt. Die Bestimmung, wonach das Sturmgewehr an Armeeangehörige abgegeben werden darf, trage «sowohl der Kultur als auch der Tradition dieses Landes Rechnung», verlautete demnach das Gericht.

Die Sonderregel für Schweizer Sturmgewehre in der neuen EU-Waffenrichtlinie ist rechtens. Das urteilen die EU-Richter in Strassburg, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Die Schweiz verfüg über die Fähigkeit, «die betreffenden Personen und Waffen nachzuverfolgen und zu überwachen». Der Zweck der Bestimmungen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, werde somit erfüllt, hiess es. Da kein anderes Land in einer vergleichbaren Lage sei, verstosse die Ausnahmebestimmung nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU. Die Richter in Strassburg wiesen die Klage der tschechischen Regierung, die sich gegen die neue EU-Waffenrichtlinie insgesamt richtete, ab.

 

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