Ordentliche Präsidentenkonferenzen finden in der Regel zwei Mal jährlich auf Einladung des SSV-Vorstandes statt. Dessen Mitglieder sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Revisionsstelle nehmen mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil. Der SSV-Vorstand kann von sich aus oder auf Antrag von mindestens fünf Präsidentinnen oder Präsidenten eine ausserordentliche Konferenz einberufen.
Die Präsidentenkonferenz dient neben der Erörterung wichtiger Fragen der Verbandspolitik auch dem Meinungsaustausch und der Kontaktpflege.