Sie setzt sich zusammen aus:
- den Vertretungen der Mitglieder (Statuten SSV Art. 6 Abs. 2)
- den Vorstandsmitgliedern
- den Ehrenmitgliedern
- den Vertretungen der Mitglied- und der angeschlossenen Verbände.
Vertretungsrechte
Das Vertretungsrecht wird, gestützt auf die Zahl der erfassten lizenzierten Vereinsmitglieder, auf jedes Jahresende für das nächste Jahr durch den Vorstand festgelegt. Die KSV und die UV haben für die ersten 500 lizenzierten Vereinsmitglieder einen Grundvertretungsanspruch von vier stimmberechtigten Delegierten.
Zusätzlich steht ihnen ein weiterer stimmberechtigter Delegierter pro je weitere 500 lizenzierte Vereinsmitglieder zu; Bruchteile werden aufgerundet.
Einberufung
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich, in der Regel im April, statt. Der Vorstand kann bei Bedarf eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des SSV. Sie bestimmt die Grundlagen der Verbandspolitik.
Delegiertenversammlungen Verbandsmitglieder 2024
10.01.2024 | 10.01.2024 Delegationen Verbandsmitglieder 2024 | 2024 | Download |
Downloads
Protokolle der Delegiertenversammlung
Protokoll der DV vom 27. April 2024 Korr. Version
Protokoll der DV vom 29. April 2023
Protokoll der DV vom 30. April 2022
Protokoll briefliche DV-Abstimmung 2021
Protokoll briefliche DV-Abstimmung 2020
Protokoll der DV vom 27. April 2019
Protokoll der DV vom 28. April 2018
Protokoll der DV vom 29. April 2017
Protokoll der DV vom 30. April 2016
Protokoll der DV vom 25. April 2015
Protokoll der DV vom 26. April 2014
Protokoll der DV vom 19. April 2013