Mit Spannung wurde in Schützenkreisen auf die Entscheidung der Präsidentenkonferenz vom 3. Dezember 2024 gewartet. Traktandiert waren Änderungen der Regeln für das sportliche Schiessen, welche bereits ab 1. Januar 2025 Gültigkeit gehabt hätten. Die Präsidenten der SSV-Mitgliederverbände wollten auf die Geschäfte aber gar nicht erst eintreten. Das Nein war bei nur zwei Gegenstimmen sehr deutlich.
Somit ist das neue Sturmgewehr SG711, welches GP11-Munition verschiesst, vorerst vom Tisch und darf nicht an Wettkämpfen verwendet werden. Der Vorstand und die Kommission Breitensport (KBS) hatten an der Versammlung beantragt, dieses als Sportgewehr zuzulassen und wie das Stgw 57-03 einzuteilen. Das SG711 wurde im Sommer am Verbandsjubiläum in Aarau von der Firma Sig Sauer vorgestellt. Ebenfalls auch noch kein Thema wird der Karabiner, welcher für Munition vom Typ GP90 konzipiert ist. Der Vorstand und die KBS hatten vorgeschlagen, den Karabiner mit GP90 in den RSpS als unter «weitere zugelassene Gewehre» aufzuführen.
Keine Änderungen vor dem «Eidgenössischen»
Die klare Entscheidung der Präsidenten mag den einen oder anderen Schützen, welche die neuen Gewehre gerne an Wettkämpfen verwenden wollten, enttäuschen. Der Entscheid der Präsidentenkonferenz dürfte mit Blick auf das Eidgenössische Schützenfest in Chur 2026 aber richtungsweisend sein. Neue Gewehre hätten nämlich auch einen direkten Einfluss auf die Schiesspläne der kommenden Schützenfeste gehabt. Es ist vorgesehen, dass über die Aufnahme der neuen Gewehre an der PK 2/2025 für eine Einführung nach dem Eidgenössischen noch einmal diskutiert wird.
Hilfsmittelverzeichnis für Sportwaffen
Ebenfalls nicht eingetreten sind die Präsidenten zur Erstellung eines neuen «Hilfsmittelverzeichnis für die Hilfsmittel zu den Sportwaffen». Dieses wird notwendig, weil erstmals eine Zweibeinstützen für Standardgewehre auf den Markt kommt. Die Hilfsmittel für Sportgewehre werden grundsätzlich nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Armee gelistet. Das Zubehör für Sportwaffen müsste der SSV in einem eigenen Verzeichnis selbst reglementieren. Auch hier ist jedoch vorgesehen, dass die Thematik an der zweiten Präsidentenkonferenz 2025 für die Einführung nach dem Eidgenössischen in Chur noch einmal besprochen wird. Bis auf Weiteres dürfen also an Sportgewehren keine Zweibeinstützen im Wettkampf eingesetzt werden.