In weniger als vier Monaten steht mit dem Eidg. Feldschiessen «das grösste Schützenfest der Welt» vor der Tür. Das offizielle Wochenende findet vom 2. bis 4. Juni 2023 in der ganzen Schweiz statt. Nach dem grossen Fest ist aber noch lange nicht Ende Feuer, wie der SSV anfangs Februar in einem Schreiben an die Präsidenten der Verbandsmitglieder mitgeteilt hat. Demnach dürfen die Bundesübungen (Feldschiessen und Obligatorisches Programm) bis spätestens 31. August 2023 in den Vereinen durchgeführt werden. Die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst wurde entsprechend angepasst. Der SSV und die Armee halten somit weiterhin an der Praxis aus den Vorjahren fest.
Somit darf das Eidg. Feldschiessen auch nach dem offiziellen Wochenende bis Ende August geschossen werden. Diese Verlängerung gilt jedoch nicht für Resultate, welche für andere Wettkämpfe und Sonderauszeichnungen zählen (z.B. Stapfer-Medaille, Fellerpreis, Qualifikation für Feldstichfinal, etc.).
Wie SSV-Präsident Luca Filippini im Schreiben mitteilte, wolle man mit dieser Verlängerung auf keinen Fall das offizielle Wochenende konkurrenzieren, im Gegenteil: «Diese Massnahme ist nicht dazu gedacht, dass Vereine oder Verbände das Feldschiessen an einem beliebigen Tag oder Wochenende durchführen», schreibt Filippini. Die Verlängerung des Feldschiessens (FS) sei insbesondere für Schützen des Obligatorischen Programms (OP) gedacht. «In Schiessständen, wo es die Kapazität erlaubt, kann vor dem OP das FS-Programm angeboten werden. Dabei ist zu betonen, dass das FS ohne Probeschüsse, kommandiert und vor dem OP absolviert werden muss», heisst es im Schreiben des SSV an die Kantonalverbände.
Die Vorteile liegen auf der Hand: In den vergangen zwei Jahren haben mehrere Vereine diese Kombination erfolgreich umgesetzt und konnten ihre Teilnehmerzahlen teilweise stark steigern. Darüber hinaus kann das Feldschiessen interessierten Personen, welche beispielsweise am Festwochenende nicht teilnehmen konnten, bis Ende August doch noch angeboten werden.