Die neuen Massnahmen traten am Montag, 20. Dezember in Kraft und gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022.
In den Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie an Veranstaltungen drinnen ist neu 2G statt 3G Pflicht. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Ausserdem gilt Maskenpflicht und eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken.
Das angepasste SSV-Schutzkonzept finden Sie hier.