Schweizer Schiesssportverband

Ausweitung der Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat am Freitag, 3. Dezember 2021 die geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft.

Der Bundesrat reagiert auf die steigenden Fallzahlen und beschliesst unter anderem die Ausweitung der Zertifikats- und Maskenpflicht. Die Verschärfungen traten am Montag, 6. Dezember in Kraft und gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022.

Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Zertifikatspflicht (3G) gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Amateuren. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht neu ab 300 Personen.

Ausweitung der Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen. Wo das Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: Beispielsweise eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant.

Der SSV hat sein Indooor- und Outdoor-Schutzkonzept angepasst. Alle Informationen finden Sie unter: www.swissshooting.ch/coronavirus

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