Bis zum 31. Dezember 2023 können Kranzkarten normal bei einem Mitglied des Konkordats oder beim Kranzkartenverwalter des ehemaligen OKSV eingelöst werden. Nach Ablauf der Rückruffrist müssen weder von den Mitgliedern des Konkordats noch von Unternehmen an Zahlung genommen werden.
Die Vereine des Ostschweizer Kleinkaliberschützen Verbands wurden per 1.1.2019 in den Ostschweizer Sportschützen-Verband (OSPSV) eingegliedert. Damit wird der Kranzkartenfonds des OKSV überflüssig.
Weitere Informationen: www.ospsv.ch