Ab Montag sind Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich, namentlich Sportanlagen, Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks. Auch Sport ohne Körperkontakt wird im Aussenbereich, etwa auf Fussballplätzen oder in Leichtathletik-Stadien, wieder mit bis zu 15 Personen möglich sein. Veranstaltungen bleiben laut des Bundesrats weiterhin verboten.
Wie sich diese Lockerungen im Sportbereich auf den Schiesssport in halboffenen Schiessständen auswirken, klärt der Schweizer Schiesssportverband momentan ab. Hierzu informiert der SSV in den kommenden Tagen detailliert.
Jugendsport
Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten im Sport- und Kulturbereich bereits heute Erleichterungen. Der Bundesrat hebt die Altersgrenze nun auf 20 Jahre (bis und mit Jahrgang 2001) an und weitet die erlaubten Sport- und Kulturangebote aus. Damit dürfen Jungschützenkurse (JS-Kurse 300m, J+S-Kurse) ohne Einschränkungen ab 1. März durchgeführt werden.