Sportbetriebe müssen ab Dienstag, 22.Dezember 2020 schliessen – dies betrifft auch sämtliche Schiesssport-Anlagen.Sportliche Aktivitäten (Trainings) sind für Kinder und Jugendliche bis U16 aber weiterhin erlaubt.
Im Bereich Spitzensport/Nachwuchsförderung kann der Betrieb mit den bestehenden Schutzkonzepten an den NLZ- und RL-Trainingsstandorten weitergeführt werden.
Die neuen Bestimmungen gelten wie erwähnt ab dem 22. Dezember 2020.
Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Deshalb sind zwingend die Besonderheiten des eigenen Kantons zu beachten. Es gelten die kantonalen Richtlinien.
Die Massnahmen sind befristet auf den 22. Januar 2021. Sollte sich die Corona-Lage in der Schweiz verschlechtern, will der Bundesrat rasch weitere Massnahmen ergreifen können. Am 30. Dezember zieht er eine Zwischenbilanz.