Das neue Indoor- sowie das angepasste Outdoor-Schutzkonzept beruht auf den Nationalen Massnahmen, welche der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 beschlossen hat. Diese neuen Bestimmungen gelten vorläufig bis 22. Januar 2021.
Wir weisen bei dieser Gelegenheit explizit auf die Eigenverantwortung der Anlagebetreiber, Vereine und Schützen hin. Zu beachten sind die Besonderheiten des eigenen Kantons. Es gelten die kantonalen Richtlinien.
Das neue Indoor-Schutzkonzept sowie das angepasste Outdoor-Schutzkonzept finden Sie Sie untenstehend.