Ab dem 1. November 2020 ist es möglich, sich für das Eidgenössische Schützenfest 2021 anzumelden. Lizenzen, welche ab dem 30. Oktober für das nächste Jahr erfasst werden, haben keine Kostenfolgen im laufenden Jahr. Dies betrifft jedoch nur Lizenzen G300m / G50m / P25m und P50m. Diese Lizenzen werden erst im Jahr 2021 verrechnet.
Vereinsauflösung oder Vereinsfusion
Vereine, welche sich per 31. Dezember 2020 auflösen, dürfen im kommenden Jahr am ESF teilnehmen. Sie können die bisherigen Anmeldungen ihrer Schützen wieder eintragen. Es werden bis zum 30. November die Lizenzen aus dem laufenden Jahr geprüft, so steht einer Anmeldung nichts im Wege. Für Schützen, welche per 2021 aus dem aufgelösten Verein in einen anderen Verein wechseln, sollte die Lizenzmutationen erst ab dem 1. Dezember 2020 vorgenommen werden. Vereine, welche per 1. Januar 2021 fusionieren, sollten die Unterlagen umgehend via KSV an den SSV weiterleiten, so dass die Fusion vor dem 1. November 2020 vollzogen werden kann.
Junioren und Veteranen
Bitte beachten Sie, dass Junioren im nächsten Jahr eventuell nicht mehr das Juniorenalter erfüllen und deshalb den Juniorenstich nicht schiessen können. Vielleicht haben Sie auch Kameraden, welche ab nächstem Jahr den Veteranenstich schiessen dürfen.
Verrechnung
Auf der neuen Rechnung wird Ihnen der bereits bezahlte Beitrag in Abzug gebracht. Entsteht ein Guthaben, so wird Ihrem Verein ein Gutschein mit dem Schiessbüchlein-Versand zugestellt, welchen Sie am ESF beim Abrechnungsschalter im Festzentrum einlösen können.