Die Aufhebung des Kranzkartenfonds erfolgt per 31. Dezember 2023 und wird danach gemäss Vertrag mit dem OSPSV liquidiert. Die dann noch im Umlauf befindlichen Kranzkarten werden als ungültig erklärt. Bis zur Rückruffrist können die sich im Umlauf befindlichen Kranzkarten normal bei einem Mitglied des Konkordats oder bei Kranzkartenverwalter des ehemaligen OKSV eingelöst werden. Nach Ablauf der Rückruffrist müssen diese weder von den Mitgliedern des Konkordats noch von Unternehmen an Zahlung genommen werden.
Weitere Infos: www.ospsv.ch