Schweizer Schiesssportverband

Das Schutzkonzept des SSV ist genehmigt

Das Bundesamt für Sport hat das Schutzkonzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Vereine am 11. Mai den Schiessbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen können.

Download Schutzkonzept

Download Kurzversion des Schutzkonzepts für die Vereine

 

Am 29. April hat der Bundesrat verkündet, dass Sportvereine am 11. Mai ihr Training wieder aufnehmen können, wenn der Dachverband ein tragfähiges Schutzkonzept vorlegt. Der SSV hat bereits am 26. April ein solches Schutzkonzept beim Bundesamt für Sport und beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Mittlerweile haben die beiden Ämter das Konzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Schützinnen und Schützen ab dem 11. Mai ihr Hobby unter strengen Auflagen wieder aufnehmen dürfen.

Es steht eine Kurzversion des Schutzkonzepts mit den nötigen Umsetzungsmassnahmen für die Vereine zur Verfügung , damit diese den Trainingsbetrieb gemäss den Anforderungen des Baspo organisieren können. Die Vereine können sich auf diese Kurzversion stützen. Sie müssen kein eigenes Konzept erstellen, müssen aber genau definieren, WIE sie die in der Kurzversion formulierten Anforderungen im eigenen Stand umsetzen können und werden – dies auf der Basis der oben erwähnten, vom SSV zur Verfügung gestellten Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen.

Das Vorgehen ist mit der Organisationseinheit Schiesswesen ausser Dienst (SAT) abgesprochen. Ebenso wurde mit der SAT die Öffnung der Schiessanlagen koordiniert. Diese stehen ab dem 11. Mai wieder zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Vereine das Schutzkonzept des SSV umsetzen.

Auch die J+S-Kurse dürfen ab dem 11. Mai wieder starten. Auch hier gilt: Kurse sind nur möglich, wenn das vom SSV erstellte Schutzkonzept, resp. die Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen eingehalten werden können. Für die Kurse muss ebenfalls definiert werden, wie die in der Kurzversion geforderten Massnahmen im Schiessstand umgesetzt werden.

Dem SSV ist klar, dass alle Vereine, alle Schützinnen und Schützen derzeit viele Fragen haben, wie sie am 11. Mai den Schiessbetrieb wieder aufnehmen können. Der SSV bittet um Verständnis, dass es etwas Zeit braucht, um auf all diese Fragen eine Antwort zu finden.

Verband Breitensport Spitzensport Nachwuchs | 01.05.20

Schiesssport und Coronavirus: Hier finden Sie alle Informationen

Der Schweizer Schiesssportverband und die Schweizer Armee haben gemeinsam entschieden, jeglichen Schiessbetrieb bis Ende Mai komplett einzustellen. Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem 11. Mai der Trainingsbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden kann. Was heisst das konkret? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Gehe zum Artikel
Verband | 30.04.20

Wie weiter mit dem Feldschiessen und den Jungschützenkursen?

Der Schweizer Schiesssportverband möchte gerne über die weitere Vorgehensweise im Schiesswesen ausser Dienst (Feldschiessen, Jungschützenkurse, Obligatorisches Programm) informieren. Der SSV konnte gemeinsam mit dem Kommando Ausbildung sowie der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) der Schweizer Armee eine tragfähige Lösung ausarbeiten, die allen beteiligten Parteien dient.

Gehe zum Artikel
Verband Breitensport Spitzensport | 29.04.20

Der Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab dem 11. Mai

Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.

Gehe zum Artikel

Downloads

Breitensport Verband | 28.05.20

Anpassungen SSV-Schutzkonzept Covid-19

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, diverse Lockerungen der aufgrund der Corona-Pandemie beschlossenen Einschränkungen bekanntgegeben. Die «neuen Rahmenvorgaben für den Sport» von Swiss Olympic und BASPO schreiben vor, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen ein Schutzkonzept zwingend vorhanden sein muss.

Gehe zum Artikel
swiss_olympic_member.png Swisslos_Logo.png Logo_LoRo.jpg