Download Kurzversion des Schutzkonzepts für die Vereine
Am 29. April hat der Bundesrat verkündet, dass Sportvereine am 11. Mai ihr Training wieder aufnehmen können, wenn der Dachverband ein tragfähiges Schutzkonzept vorlegt. Der SSV hat bereits am 26. April ein solches Schutzkonzept beim Bundesamt für Sport und beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Mittlerweile haben die beiden Ämter das Konzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Schützinnen und Schützen ab dem 11. Mai ihr Hobby unter strengen Auflagen wieder aufnehmen dürfen.
Es steht eine Kurzversion des Schutzkonzepts mit den nötigen Umsetzungsmassnahmen für die Vereine zur Verfügung , damit diese den Trainingsbetrieb gemäss den Anforderungen des Baspo organisieren können. Die Vereine können sich auf diese Kurzversion stützen. Sie müssen kein eigenes Konzept erstellen, müssen aber genau definieren, WIE sie die in der Kurzversion formulierten Anforderungen im eigenen Stand umsetzen können und werden – dies auf der Basis der oben erwähnten, vom SSV zur Verfügung gestellten Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen.
Das Vorgehen ist mit der Organisationseinheit Schiesswesen ausser Dienst (SAT) abgesprochen. Ebenso wurde mit der SAT die Öffnung der Schiessanlagen koordiniert. Diese stehen ab dem 11. Mai wieder zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Vereine das Schutzkonzept des SSV umsetzen.
Auch die J+S-Kurse dürfen ab dem 11. Mai wieder starten. Auch hier gilt: Kurse sind nur möglich, wenn das vom SSV erstellte Schutzkonzept, resp. die Kurzversion mit den Umsetzungsmassnahmen eingehalten werden können. Für die Kurse muss ebenfalls definiert werden, wie die in der Kurzversion geforderten Massnahmen im Schiessstand umgesetzt werden.
Dem SSV ist klar, dass alle Vereine, alle Schützinnen und Schützen derzeit viele Fragen haben, wie sie am 11. Mai den Schiessbetrieb wieder aufnehmen können. Der SSV bittet um Verständnis, dass es etwas Zeit braucht, um auf all diese Fragen eine Antwort zu finden.