Schweizer Schiesssportverband

Schiesssport und Coronavirus: Hier finden Sie alle Informationen

(c) BAG

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Der Schweizer Schiesssportverband und die Schweizer Armee haben gemeinsam entschieden, jeglichen Schiessbetrieb bis Ende Mai komplett einzustellen. Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem 11. Mai der Trainingsbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden kann. Was heisst das konkret? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Download Muster-Schutzkonzept Covid-19: umsetzung im Breitensport


Update vom 13.10. 2020:

Schutzkonzept für Indoor-Anlagen

Die Corona-Zahlen steigen. Angesichts dieser Tatsache ist es unabdingbar, dass sich die Schützinnen und Schützen weiterhin konsequent an die Regeln des BAG und die Empfehlungen des SSV zu halten. Das Schutzkonzept des SSV, das nach wie vor seine Gültigkeit hat, wird nun mit Zusatzmassnahmen und Empfehlungen für Indoor-Anlagen ergänzt.

Auf der ganzen Welt und auch hierzulande steigen die Corona-Zahlen. Das BAG meldet neu (Stand 13.10.2020) 1145 Ansteckungen bei insgesamt 9571 Test. Das entspricht einer Positivitätsrate von 15.1 Prozent.

Natürlich beschäftigt dieser Umstand auch die Schützinnen und Schützen: Der SSV erhielt in letzter Zeit vermehrt Anfragen aus Schützenkreisen betreffend Covid-19 Schutzmassnahmen explizit für Indoor-Schiessanlagen. Für die generellen Massnahmen und Empfehlungen, die weiterhin gültig sind, verweist der SSV auf sein angepasstes Schutzkonzept von Ende Mai 2020, gültig ab dem 1. Juni 2020.

Zusatzmassnahmen und empfehlungen für indoor-anlagen

  • Es befinden sich immer nur so viele Personen in der Anlage, wie für den Schiessbetrieb notwendig sind
  • Alle Personen in der Anlage, ausser den schiessenden Schützen, wird empfohlen eine Schutzmaske zu tragen
  • Alle Personen registrieren sich beim Eintritt in die Anlage mit ihren Kontaktdaten und
    der Eintrittszeit. Beim Verlassen der Anlage wird die Austrittszeit sowie die Nummer
    der benutzten Scheibe eingetragen
  • Falls möglich sollte nur jede zweite Scheibe belegt werden
  • Es ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Vor und nach dem
    Training oder dem Schiessanlass soll die Anlage gut durchlüftet werden.
  • Besondere Beachtung ist dem Zutritt und Austritt zur Anlage zu schenken. Da die meisten Anlagen nur eine Zugangstür haben ist auf darauf zu achten, dass nicht gleichzeitig Personen ein- und austreten (mit Plakat an oder vor der Anlage darauf aufmerksam machen).
  • Für einen möglichen Gastrobetrieb (Schützenstube, Verpflegungsstand) gelten auch die Regeln und Empfehlungen von Gastro-Swiss, siehe deren Homepage).

Wir weisen explizit auf die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber, Vereine und Schützen hin.


Die wichtigsten Grundregeln
                                                                 

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie unter Kontrolle zu halten, erinnern wir bei dieser Gelegenheit nochmals an die wichtigsten Grundregeln – unabhängig von Disziplin, ob Training oder Wettkampf – und die dringende Bitte um deren Einhaltung:

  • Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training oder Wettkampf
  • Strikte Einhaltung der Hygieneregeln
  • Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 Meter ein
  • Stellen Sie sicher, dass sich nur die absolut notwendige Zahl von Schützen und Funktionären im Schiessstand aufhält.
  • Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) mit einer Präsenzliste gemäss Beispiel «SSV
    Präsenzliste» sichergestellt werden. Dies gilt auch für die Schützenstube oder sonstige Verpflegungsmöglichkeiten.

 

Schweizer Schiessportverband
Der Vorstand / die Geschäftsleitung

 

Update vom 3. Juli 2020:
Wir sind alle sehr glücklich, dass wir mit den diversen Lockerungen wieder unserm Hobby, dem Schiesssport, frönen können – auch wenn diverse Einschränkungen weiter bestehen.

Bis jetzt stellen wir fest, dass sich unsere Schützen an die Regeln und Empfehlungen des BAG und die durch den SSV auf unsere Sportart heruntergebrochen Empfehlungen halten und uns keine Fälle von Ansteckungen bekannt sind.

Es gilt nun, hier nicht nachzulassen und sich weiter konsequent an die Regeln und Empfehlungen des BAG und des SSV zu halten, um Fälle von Ansteckungen zu vermeiden und zu verhindern, dass ganze Gruppen in Quarantäne müssen. Negative Fälle wie z.B in Clubs und anderen kritischen Orten sollen uns eine Warnung sein.

In diesem Sinne appellieren wir an alle Verbände, Vereine, Organisatoren von Schiessanlässen – und natürlich an alle Schützen – weiterhin die wichtigen Regeln und Empfehlungen zur Eindämmung der Pandemie konsequent einzuhalten.

Die wichtigsten Regeln und Empfehlungen nochmals zur Erinnerung:

  • Nur Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  • Strikte Einhaltung der Hygieneregeln
  • Halten Sie 1.5m Abstand
  • Stellen Sie sicher, dass sich nur die absolut notwendige Zahl von Funktionären und Schützen im Schiessstand aufhalten.
  • Führen Sie, falls Sie auf allen Scheiben schiessen, konsequent eine Anwesenheitsliste.
  • Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
  • Bezeichnung verantwortlicher Personen

 

 

 

Dem Schweizer Schiesssportverband ist es ein grosses Anliegen und erklärtes Ziel, den Kampf gegen das Coronavirus mit all seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Der SSV hat sich hinter die Massnahmen des Bundesrats gestellt, frühzeitig die Einstellung des Schiessbetriebs bis Ende Mai 2020 beschlossen und deshalb den nationalen Wettkampfkalender (Start am 1. Juni) entsprechend angepasst. Nun hat der Bundesrat am 29. April entschieden, dass bereits ab dem 11. Mai der Trainingsbetrieb im Breiten- und im Leistungssport unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden kann. Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Der Schweizer Schiesssportverband hat ein solches Schutzkonzept erarbeitet und bereits am Sonntag, 26. April, eingereicht. Das Konzept wurde mittlerweile vom Bundesamt für Sport und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt. Das bedeutet, dass die Vereine ab dem 11. Mai den Schiessbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen können. Für die Vereine wird ein Handout erstellt, das kurz erklärt, wie die Hygienevorschriften und die Vorsichtsmassnahmen aussehen und wie diese umzusetzen sind. 

Was bedeutet dies für die Vereine und die Schützinnen und Schützen? Der SSV hat die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

 

Wettkämpfe und Trainings

Bis 11. Mai

Bis am 11. Mai bleiben jegliche Trainings (auch Einzeltrainings), Wettkämpfe und Vereinsaktivitäten verboten. Alle Schiessstände und die Schützenstuben bleiben geschlossen.

 

Vom 11. bis 31. Mai

Das Bundesamt für Sport hat das Schutzkonzept des SSV genehmigt. Vereine können unter strengen Auflagen den Trainings- und Schiessbetrieb wieder aufnehmen. Die zusätzliche Zeit, die zur Verfügung steht, können die Vereine für ihre Trainings und die Kantonalverbände für allfällige Ausscheidungen für nationale Wettkämpfe nutzen. Für die Vereine wird ein Handout erstellt, das kurz erklärt, wie die Hygienevorschriften und die Vorsichtsmassnahmen aussehen und wie diese umzusetzen sind. Der neue nationale Wettkampfkalender (mit Schiessbeginn ab 1. Juni), der kurz vor Ostern vorgestellt wurde, bleibt bestehen. Für die Schützenstuben gelten die Vorschriften für Gastronomiebetriebe.

Mit der Organisationseinheit Schiesswesen ausser Dienst (SAT) ist der Start des Schiessbetriebs am 11. Mai koordiniert: Siehe die Informationen zum Schiesswesen ausser Dienst

Die Vereine können sich auf das vom SSV erstellte Handout (Kurzversion des Schutzkonzepts) stützen. Sie müssen kein eigenes Konzept erstellen, müssen aber genau definieren, WIE sie die in der Kurzversion formulierten Anforderungen im eigenen Stand umsetzen können und werden.

 

Ab dem 1. Juni

Sofern der Bundesrat an seiner Lockerungsstrategie festhält und sich das Schutzkonzept des SSV bewährt, beginnt am 1. Juni die Schiesssaison auf nationaler Ebene gemäss dem neuen Wettkampfkalender des SSV. Die Vorsichtsmassnahmen und Hygieneregeln gemäss Schutzkonzept des SSV müssen weiterhin strikt beachtet werden.

 

Weitere Informationen

Baspo: Fragen der Verbände zur Exit-Strategie Sport (17. April 2020)

Baspo: Telefoninformation von Swiss Olympic und Baspo i. S. Coronavirus und Sport (17. April 2020)

Zur Medienmitteilung von Swiss Olympic: Mit Schutzmassnahmen zur schrittweisen Lockerung (23. April 2020)

Zur Newsmeldung auf swissshooting.ch: Sport-Trainings ab dem 11. Mai erlaubt (29. April 2020)

Zur Medienmitteilung des Bundesrats: Sport-Trainings ab dem 11. Mai erlaubt (29. April 2020)

Zur Medienmitteilung von Swiss Olympic: Sport-Trainings ab dem 11. Mai erlaubt (29. April 2020)

Corona: Verhaltensregeln (Swiss Olympic, 1. Mai 2020)

Schutzkonzept des SSV (5. Mai 2020)

Kurzversion des Schutzkonzepts für Vereine (5. Mai 2020)

Prinzipskizzen für die Schiessstände (3. Mai 2020)

Anwesenheitsliste für Trainings und Wettkämpfe (Mustervorlage, 2. Mai 2020)

FAQ zum Schutzkonzept (5. Mai 2020; Update 10. Mai 2020)

 

Finanzen und Mitgliederbeiträge

Der SSV nimmt Stellung zu diversen von Verbänden, Vereinen und einzelnen Schützen aufgeworfenen Fragen rund um die Themen Finanzen und Mitgliederbeiträge: Zur Information

 

Eidgenössisches Schützenfest 2020 in Luzern

Das Eidgenössische Schützenfest hätte vom 12. Juni bis 12. Juli in Luzern stattfinden sollen. Das Organisationskomitee und der SSV haben gemeinsam entschieden, den unbestrittenen Saisonhöhepunkt um ein Jahr zu verschieben. Das Eidgenössische Schützenfest findet neu vom 10. Juni bis 11. Juli 2021 statt. Diese Verschiebung ist mit einem grossen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. In den nächsten Tagen und Wochen sind zahlreiche Abklärung nötig. Das Organisationskomitee informiert laufend auf der Website www.lu2020.ch.

Zur Newsmeldung des SSV über die Verschiebung

 

Schiesswesen ausser Dienst

Korpskommandant Hans-Peter Walser, Kommandant Kommando Ausbildung, hat am 30. April in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband für den Bereich Schiesswesen ausser Dienst folgende Entscheide getroffen: Weitere Informationen

 

Jungschützenkurse

Die Jungschützenkurse sind bis am 10. Mai 2020 sistiert. Sie müssten eigentlich Ende August beendet sein. Das Kommando Ausbildung unter Korpskommandant Hans-Peter Walser hat die Frist nun bis Ende September verlängert. Abgesagte oder unterbrochene Kurse können damit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Für den SSV hat die Durchführung der Jungschützenkurse höchste Priorität.

Weitere Informationen allgemein zum Schiesswesen ausser Dienst

 

Eidgenössisches Feldschiessen, vom 6. Juni bis Ende September

Feldschiessen sind dieses Jahr quasi als «Vereinsanlässe» vom 6. Juni bis Ende September möglich. Ein Verein kann auch mehrere «Feldschiessen-Tage/-Wochenenden» anbieten, wenn er dies will. Der SSV hofft, dass die Vereine zahlreich von diesem Angebot Gebrauch machen und damit das grösste Schützenfest der Welt in einer anderen Form als sonst üblich trotzdem möglich machen. Das Eidgenössische Feldschiessen kann dank dieser Flexibilisierung seine Funktion als PR-Anlass für den Schweizer Schiesssport trotzdem wahrnehmen. Der SSV verfasst derzeit ein Informationsschreiben, das die verschiedenen Möglichkeiten für die Durchführung eines Feldschiessens (als Vereinsanlass) aufzeigt. Die Vereine sind aufgefordert, im Dorf und im eigenen Umfeld intensiv für das «neue» Feldschiessen zu werben. Die Kantonalschützenverbände sind gebeten, die Schulkommandanten im eigenen Kanton zu kontaktieren, damit möglichst viele Rekruten am Feldschiessen teilnehmen.

Zur Wettkampf-Seite mit den Plakaten (Download als pdf und als Word)

Weitere Informationen allgemein zum Schiesswesen ausser Dienst

 

Neuer Wettkampfkalender im Breitensport

Der Bereich Breitensport im SSV hat mit den Abteilungsleitern sowie allen Wettkampfchefs den Wettkampfkalender des SSV überarbeitet. Da der Schiessbetrieb vom 16. März bis sicher Ende Mai ruht, müssen einige Anlässe abgesagt werden. Bei gewissen Wettkämpfen müssen Termine und allenfalls der Modus angepasst werden. Der neue Wettkampfkalender hat Auswirkungen auf die Programme der kantonalen und überregionalen Schiesssportverbände sowie auf die Daten jedes einzelnen Schützenvereins. Der SSV bittet um Verständnis und hofft auf die Flexibilität aller Schützinnen und Schützen. Es muss das gemeinsame Ziel sein, die Schiesssportsaison 2020 so gut wie möglich zu retten. Bei in der folgenden Auflistung nicht erwähnten Wettkämpfen, hat sich nichts verändert. 

Zur Newsmeldung des SSV zum neuen Wettkampfkalender

 

Spitzensport: Zahlreiche Absagen

Das Coronavirus hat auch den internationalen Schiesssportkalender durcheinandergewirbelt. Abgesagt sind folgende Wettkämpfe:

  • Olympische Spiele 2020 in Tokyo; diese finden neu vom 23. Juli bis 8. August 2021 statt.
  • Alle ISSF-Weltcups; die Weltcups in München (GER), Baku (AZE) und Neu Delhi (IND) sind abgesagt; voraussichtlich werden die Weltcups nicht nachgeholt.
  • Olympic Games Test Event: die Testwettkämpfe in Tokyo vom 15. bis 27. April wurden gestrichen; ev. wird der Wettkampf im Jahr 2021 nachgeholt. Dasselbe gilt für das Europäische Olympia-Qualifikationsturnier, das im Mai in Pilsen hätte stattfinden sollen.
  • Die Junioren-Europameisterschaften vom 25. Juni bis 2. Juli in Osijek (CRO) werden voraussichtlich in den Herbst verschoben
  • Die Junioren-Weltmeisterschaften, die im Juli in Suhl (GER) hätten stattfinden sollen, sind abgesagt
  • Der Internationale Junioren-Wettkampf (JIWK) vom 1. bis 3. Mai in Luzern ist ebenfalls gestrichen.
  • Der Europacup Gewehr 300m ist für die ganze Saison abgesagt. Davon betroffen ist auch der Final, der vom 24. bis 27. September in Winterthur stattgefunden hätte.
  • Auch alle weiteren Internationalen Wettkämpfe im Zeitraum April/Mai werden nicht durchgeführt.

 

Verband

Delegiertenversammlung, PK: Die Delegiertenversammlung vom 25. April in Payerne ist abgesagt. Die Verbandsmitglieder stimmen in einem schriftlichen Verfahren über die DV-Geschäfte ab. Die Präsidentenkonferenz vom 24. April in Payerne wird auf den 25. Juni in Ittigen verschoben.

Verbandsbeiträge und Lizenzen: Derzeit geht der SSV davon aus, dass die (verkürzte) Schiesssportsaison Anfang Juni 2020 wieder aufgenommen werden kann. Ist dies der Fall, steht eine Kürzung der Verbandsbeiträge resp. der Lizenzkosten nicht zur Diskussion. Der SSV ist auf diese Beiträge angewiesen, werden mit diesen Geldern doch die Verbandsdienstleistungen finanziert, die anders als der Schiessbetrieb nicht ruhen. Der Verband bietet aber bei Härtefällen Hand, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollte der Schiessbetrieb länger unterbrochen sein, würde der SSV die Lage zusammen mit den Präsidenten der Verbandsmitglieder analysieren und allenfalls Beitragsreduktionen beschliessen.

 

Der SSV erhält täglich unzählige Anfragen zur Corona-Pandemie. Es ist nicht möglich alle sofort zu beantworten. SSV-Präsident Luca Filippini bittet in einem Schreiben an alle Schützinnen und Schützen um Geduld.

 

Weitere Informationen

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