Schweizer Schiesssportverband

Der Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab dem 11. Mai

Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.

Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.

Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen für Trainings. Insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als 5 Personen stattfinden. Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören.

 

Hygienevorschriften und Schutzkonzepte der Sportverbände

Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Als Hilfestellung dienen die Rahmenvorgaben, welche die Bundesämter für Sport und Gesundheit zusammen mit den Gemeinden und Kantonen sowie mit Swiss Olympic und Ligavertretern erarbeitet haben. Regionale Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden.

Der Schweizer Schiesssportverband hat ein solches Schutzkonzept erarbeitet und bereits am Sonntag, 26. April, eingereicht. Sobald es finalisiert und genehmigt ist, wird es auf swissshooting.ch publiziert. Der SSV rechnet im Verlauf der Kalenderwoche 19 (4. bis 10. Mai) mit einem Entscheid des Bundesamts für Sport. Danach ist klar, ob und unter welchen Bedingungen die Schiesssportvereine ab dem 11. Mai ihre Trainings wieder aufnehmen können. Für die Vereine wird ein Handout erstellt, das kurz erklärt, wie die Hygienevorschriften und die Vorsichtsmassnahmen aussehen und wie diese umzusetzen sind.

Der neue nationale Wettkampfkalender (mit Schiessbeginn ab 1. Juni), der kurz vor Ostern vorgestellt wurde, bleibt bestehen. Die zusätzliche Zeit, die bei einer Genehmigung des Schutzkonzepts und einer Aufnahme des Schiessbetriebs am 11. Mai zur Verfügung stehen würde, können die Vereine für ihre Trainings und die Kantonalverbände für allfällige Ausscheidungen für nationale Wettkämpfe nutzen.

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