Diese Lösungen verlangen aber auch von allen (Bund, Armee, SSV, Kantonalverbände, Schützenvereine) eine gewisse Flexibilität und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen und auf den einen oder anderen (Vereins-)Wettkampf zu verzichten. Die Kantonalverbände und Vereine werden dazu aufgerufen, pragmatisch und kreativ Lösungen zu finden, damit die Tradition der Bundesübungen auch in dieser Situation in würdigem Rahmen aufrechterhalten werden kann. Der SSV setzt dabei – sobald der Schiessbetrieb wieder regulär aufgenommen werden kann – auf der Stufe Verein folgende Prioritäten:
- Ausbildung der Jungschützen
- Feldschiessen (an Ersatzdaten) organisieren
- Obligatorische Programme organisieren
Bei sämtlichen Schiessen im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst sind betreffend COVID-19 die Vorgaben des Bundesrats, des Bundesamts für Gesundheit und das Schutzkonzept des SSV strikte einzuhalten.
Korpskommandant Hans-Peter Walser, Kommandant Kommando Ausbildung, hat am 30. April in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband für den Bereich Schiesswesen ausser Dienst folgende Entscheide getroffen:
Zeitliche Festlegung der Bundesübungen (BU) und der Jungschützenkurse (JSK): Verlängerung bis Ende September
Gemäss der Schiessverordnung (512.31) müssen die BU und die JSK bis 31. August beendet sein. Bei Epidemien oder aus anderen zwingenden Gründen kann auf Gesuch hin ein späterer Termin bewilligt werden. Das Kommando Ausbildung unter Korpskommandant Hans-Peter Walser hat den Antrag des SSV genehmigt und die Frist für die Durchführung der BU und JSK bis 30. September 2020 verlängert. Die Schützenvereine erhalten damit die Chance, wegen der Corona-Pandemie abgesagte oder unterbrochene Veranstaltungen und Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Mit der Verlängerung der Frist für die Jungschützenkurse ist ein wichtiger Pfeiler der SSV-Nachwuchsarbeit zumindest teilweise gesichert.
Jungschützenkurse (JSK): bis Ende September möglich
Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führen die anerkannten Schiessvereine die JSK durch. Deren Durchführung wird auf Weisung von KKdt Hans-Peter Walser bis am 10. Mai sistiert. Als Konsequenz können die Schiessvereine, welche die Leihwaffen für die JSK noch nicht gefasst haben, diese zeitnah auslösen. Im Anschluss ist mit dem zuständigen Armeelogistikcenter Kontakt aufzunehmen betreffend die Fassung der Leihwaffen. Danach ist es gemäss Beschluss der Armee möglich, JSK bis Ende September durchzuführen.
Eidgenössisches Feldschiessen: bis Ende September auch als «Vereinsanlässe»
In Absprache mit den zuständigen Stellen der Armee rückt der SSV vom bisher gültigen Prinzip ab, dass das Feldschiessen schweizweit (mit einigen Ausnahmen, bspw. Vorschiessen und Obertoggenburg) an einem Wochenende durchgeführt werden muss. Um den Schützenvereinen entgegenzukommen und um Verschiebedaten zu ermöglichen, sind dieses Jahr Feldschiessen quasi als «Vereinsanlässe» vom 8. Juni bis Ende September möglich. Ein Verein kann auch mehrere «Feldschiessen-Tage/-Wochenenden» anbieten, wenn er dies will. Der SSV hofft, dass die Vereine zahlreich von diesem Angebot Gebrauch machen und damit das grösste Schützenfest der Welt in einer anderen Form als sonst üblich trotzdem möglich machen. Das Eidgenössische Feldschiessen kann dank dieser Flexibilisierung seine Funktion als PR-Anlass für den Schweizer Schiesssport trotzdem wahrnehmen.
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Schiessen der Truppe auf zivilen oder bundeseigenen Schiessanlagen
Die Armee bildet Rekruten, Soldaten und Kader weiterhin aus. Das heisst, dass Rekrutenschulen, Kaderschulen und WK-Formationen weiterhin an der persönlichen Waffe ausgebildet werden und somit auch zivile oder bundeseigene Schiessstände nutzen.
Schiessen von Schiessvereinen auf bundeseigenen Schiessanlagen
Schiessen von Schiessvereinen auf bundeseigenen Schiessanlagen sind ausschliesslich für Trainings, unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und des SSV, ab 11. Mai 2020 möglich.
Munitionsrückschub
Die Munition, welche die Schiessvereine erhalten, wird von der armasuisse regelmässig überwacht, geprüft und ist somit bei der Abgabe in einem einwandfreien Zustand. Wenn die Munition fachgerecht gelagert wird, kann diese grundsätzlich auch im Folgejahr verschossen werden – konkret kann Munition, welche 2020 bezogen wurde, somit grundsätzlich auch 2021 verwendet werden. Auch die GP 11 mit Jahrgang 1985 kann, nach Rücksprache des SAT mit der armasuisse und dem Armeestab, 2021 noch verschossen werden.
Sollten die Schiessvereine Ende Schiesssaison, infolge der Massnahmen von COVID-19, noch eine grössere Dotation an Restmunition haben, so bestehen zwei Möglichkeiten:
- Sie behalten die Munition und verschiessen diese im Folgejahr;
- Sie geben ganze Verpackungseinheiten bis spätestens am 10. Oktober 2020 der nächstgelegenen Munitions-Auslieferstelle zurück; somit wird die zurückgegebene Munition auch nicht in Rechnung gestellt.
Nach Möglichkeit ist die Munition zu behalten und nur im Notfall zurückzugeben.
Mittels Jahresrechnung, welche die Schiessvereine im Dezember 2020 erhalten, wird die ganze Munition in Rechnung gestellt, welche die Schiessvereine bis 10. Oktober 2020 nicht zurückgegeben haben.
Schiessbericht und Munitionsbestellung
Gemäss Schiessverordnung VBS (512.311) erstellt der Vereinsvorstand anhand der Standblätter den jährlichen Schiessbericht in der VVAdmin und bestellt die Munition für das Folgejahr bis zum 20. September 2020.
Die Frist für die Eingabe der Schiessberichte und der Munitionsbestellungen wird bis 10. Oktober 2020 verlängert.
Entschädigungen
Die anerkannten Schiessvereine erhalten vom Bund jährlich Entschädigungen an die Kosten des Verwaltungs- und Schiessbetriebes sowie des Versicherungsschutzes.
Die Entschädigungen werden gemäss Anhang 6 der Schiessverordnung VBS (512.311) ausbezahlt.
Abnahme von elektronischen Trefferanzeigeanlagen
Bei der Abnahme einer elektronischen Trefferanzeigeanlage handelt es sich nicht um einen normalen Schiessbetrieb im Sinne des Schiesswesens ausser Dienst. Es handelt sich hier um eine Abnahme einer Trefferanzeigeanlage, welche durch die Industrie beziehungsweise Handwerker installiert wurde.
Der Bundesrat hat bis dato kein Verbot für Tätigkeiten von Handwerkern in diesem Bereich ausgesprochen.
Solange die Vorgaben des BAG eingehalten werden, ist eine Abnahme der elektronischen Trefferanzeigeanlage durch den eidgenössischen Schiessoffizier entsprechend möglich.
Instruktionsrapporte
Gemäss der Schiessverordnung des VBS (512.311) haben die Schiessvereine jährlich an einem Instruktionsrapport des zuständigen Mitglieds der Schiesskommission teilzunehmen. KKdt Hans-Peter Walser hat entschieden, dass die Instruktionsrapporte nach dem 16. März 2020 nicht mehr durchgeführt werden. Die betroffenen Vereinspräsidenten werden von den Eidgenössischen Schiessoffizieren per E-Mail über diesen Entscheid informiert.
Schützenmeisterkurse (SMK) und -wiederholungskurse (SM-WK)
Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führen die Eidgenössischen Schiessoffiziere die SMK und die SM-WK durch. Die Durchführung der Kurse wird auf Weisung von KKdt Hans-Peter Walser bis am 7. Juni sistiert. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende Mai entschieden.
Als Konsequenz wird bei den Schützenmeistern und Jungschützenleitern durch die SAT der Status in der VVA automatisch verlängert. Ist der Status am 31.12.2019 abgelaufen, wird er bis 31.12.2020 verlängert. Läuft der Status am 31.12.2020 ab, wird er automatisch bis 31.12.2021 verlängert. Mit diesem unbürokratischen Entscheid bleiben das Schiesswesen ausser Dienst und der Schiesssport nach Beendigung der Corona-Krise ohne Einschränkungen möglich.
Jungschützenleiterkurse (JSLK)
Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führt die SAT die JSLK durch. Diese werden wie die SMK und die SM-WK (siehe oben) bis am 7. Juni sistiert. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende Mai entschieden.
Vorstands- und Schiesstagemeldungen
Gemäss der Schiessverordnung des VBS (512.311) erfassen die Schiessvereine bis am 10. April 2020 die Vorstands- und Schiesstagemeldung in der VVA. Die Durchführung von sämtlichen Anlässen im Bereich Schiesswesen ausser Dienst, inklusive der Obligatorischen Programme, ist bis 10. Mai 2020 sistiert. Ab 11. Mai 2020 sind ausschliesslich Trainings, unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und des SSV, möglich. Ab 8. Juni 2020 können die übrigen Schiessanlässe im Bereich Schiesswesen ausser Dienst geplant werden. Als Konsequenz sind sämtliche Schiessen bis 10. Mai 2020, welche bereits in der VVAdmin erfasst wurden, durch die jeweiligen Schiessvereine zu löschen. Die Frist für die Erfassung der Vorstands- und Schiesstagemeldung wird bis 31. Mai 2020 verlängert.
Kontrollen der Schiessvereine
Gemäss Schiessoffiziersverordnung (512.313) kontrollieren die kantonalen Schiesskommissionen bei den Schützenvereinen jeweils ein Obligatorisches Programm und den Jungschützenkurs. Gemäss den getroffenen Entscheiden entfallen bis10. Mai 2020 die Kontrollen der JSK und bis 7. Juni 2020 die Kontrollen der Obligatorischen Programme. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende Mai 2020 entschieden.
Schiesspflicht / Obligatorisches Programm
Korpskommandant Thomas Süssli hat entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sistiert wird. Diese müssen das Programm nicht zwingend schiessen, sie dürfen aber freiwillig daran teilnehmen. Folgerichtig entfallen in diesem Jahr auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Dem Schweizer Schiesssportverband ist es ein grosses Anliegen, der Schweizer Armee, dem Kommando Ausbildung sowie der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten für die gute Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der Anliegen des SSV zu danken. Gemeinsam konnten tragfähige Lösungen entwickelt werden, die für den Fortbestand des Schweizer Schiesssports in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation von grösster Bedeutung sind.
Der Schweizer Schiesssportverband wünscht allen Schützinnen und Schützen sowie allen dem Schiesssport und dem Schützenwesen nahe stehenden Personen beste Gesundheit und die nötige Gelassenheit in dieser für die Schweiz noch nie dagewesenen Lage.
Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme und freundliche Grüsse
Luca Filippini
Präsident Schweizer Schiesssportverband