Schweizer Schiesssportverband

Parlament unterstützt die Schützen

Nach dem Nationalrat setzt sich nun auch der Ständerat für die Sanierung Historischer Schiessen (Bild: Morgartenschiessen) ein.

Nach dem Nationalrat setzt sich nun auch der Ständerat für die Sanierung Historischer Schiessen (Bild: Morgartenschiessen) ein.

Der Bund soll die Sanierung belasteter Schiessstandorte auch dann unterstützen, wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Das gilt sowohl für historische Schiessen als auch für Feldschiessen. Das hat nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat entschieden

Gemäss geltendem Gesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nur noch mit Kugelfang darauf geschossen wird. Nach Ansicht des Parlaments sollen für historische Schiessen und Feldschiessen aber künftig Ausnahmen gelten, wie es in der sda-Meldung vom 10. September 2019 heisst.

Langer Weg zum Ziel

Die geplanten Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (SVP/BE) zurück. Dieser forderte bereits 2015 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes dahingehend, dass die Sanierung von Schiessstandorten finanziell unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.

In einem Interview mit dem SSV-Verbandsmagazin «Schiessen Schweiz» Ende 2017 Adrian Amstutz die Bedeutung der Historischen Schiessen wie auch der Feldschiessen präzisiert: «Es handelt sich um ein wichtiges Kulturgut der Schweiz, mit dem unsere Geschichte, die Wehrhaftigkeit und der gesellschaftliche Zusammenhalt unseres Landes gepflegt werden. (...) Wenn wir unsere Identität bewahren wollen, dann gehören solche Anlässe zu den tragenden Säulen.»

In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf aber auf Kritik, insbesondere bei den Kantonen. Die Umweltkommission des Nationalrats passte in der Folge die Vorlage an: Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten sollte sich auf historische Schiessen beschränken. Betroffen wären knapp zehn Anlässe gewesen, beispielsweise das Rütli- oder das Morgartenschiessen.

«Wichtiges Kulturgut der Schweiz»

Die SVP pochte im Nationalrat aber vehement und letztlich erfolgreich auf Ausnahmen auch für Feldschiessen. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Kategorien ergebe schlicht keinen Sinn, sagte Initiant Amstutz. Bei Schiessanlässen aller Art werde die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt.

Auch SVP-Nationalrat Albert Rösti warnte vor weiteren Einschränkungen für das «wichtige Kulturgut der Schweiz». Dass für den Umweltschutz ein Stück Schweizer Tradition abgeschafft würde, sei völlig unverhältnismässig.

SP und Grüne lehnten die Gesetzesänderung ab, waren aber in der Minderheit. Die Sonderregelung für Schiessanlässe habe unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge, argumentierte die Ratslinke.

Ständerat gibt grünes Licht

Umweltministerin Simonetta Sommaruga gab im Laufe der Parlamentsdebatte zu bedenken, dass bei Schiessanlässen der Boden mit Blei und Antimon belastet werde. Der Bundesrat zeige sich aber offen, historische Schiessen bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen, weil er sich «mit der Tradition verbunden» fühle.

Am Ende setzte sich die Sonderregelung für historische Schiessen und Feldschiessen im Ständerat mit 31 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Die Debatte verlief weit weniger emotional als in der grossen Kammer.

Kurz zu reden gab nur ein Antrag von Didier Berberat (SP/NE), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte, damit alternative Lösungen diskutiert werden könnten. Er fand für diese Idee aber keine Mehrheit. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.


Engagement des SSV trägt Früchte

Der Schweizer Schiesssportverband unterstützte die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Adrian Amstutz von Beginn an. Der SSV hatte sich – wie verdankenswerterweise auch zahlreiche Mitgliederverbände – bereits an der entsprechenden Vernehmlassung beteiligt.

Um der Forderung, sowohl Historische Schiessen als auch Feldschiessen auf offenem Feld gesondert zu regeln, Nachdruck zu verleihen, hatte der SSV in einem Schreiben alle bürgerlichen Nationalrätinnen und Nationalräte aufgefordert, den entsprechenden Minderheitsantrag von Rösti zuzustimmen, um damit einen wichtigen Bestandteil der Schweizer Schiesssporttradition zu sichern.

Ende August 2019 ging auch ein entsprechendes Schreiben an die Adresse aller bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräte. Der heutige Entscheid des Ständerates zeigt: Das Engagement des SSV, seiner Mitgliederverbände sowie der Schützinnen und Schützen hat Früchte getragen.


«Ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte kann gewahrt bleiben»

Mehr als zufrieden zeigte sich nach dem Entscheid des Ständerats auch Werner Salzmann, Präsident des Berner Schiesssportverbands. «Ich freue mich, dass es dank den intensiven Bemühungen von Nationalratskollege Adrian Amstutz gelungen ist, im Bundeshaus eine Mehrheit in National- und Ständerat zu finden», so der SVP-Nationalrat. Damit könnten die Schützen die alten und traditionellen Schiessanlässe ohne weitere Auflagen auch in Zukunft durchführen. So werde sichergestellt, dass nicht nur die Schweizer Schützentradition, sondern auch ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte gewahrt und gelebt werden könne. «Mit dem Erhalt der Anlässe würdigen wir unsere Vorfahren und deren Leistung zugunsten unseres Landes», hält Salzmann fest. (sda/cpe)

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