Schweizer Schiesssportverband

Entwaffnung ist nicht «pragmatisch», Entwaffnung ist kein «Kompromiss»

Start der Abstimmungskampagne gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie: Mitte Januar hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) – sie setzt sich aus 14 Schiesssport-, Miliz-, Jagd-, Gewerbe- und Waffenrechtsorganisationen zusammen – über 125‘000 gültige Unterschriften gegen den Bundesbeschluss zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie eingereicht. Heute eröffnet sie ihren Abstimmungskampf gegen dieses unrechte, freiheitsfeindliche, nutzlose, gefährliche, antischweizerische Gesetz.

 

Kampagnen-Website

 

Vor der Abstimmung über die Schengen-Assoziierung versicherte der Bundesrat im Bundesbüchlein (S. 13) schwarz auf weiss: «Die Befürchtung», es komme wegen Schengen zu «einschneidenden Beschränkungen unseres Waffenrechtes, ist unbegründet (…) Nach wie vor braucht es für den Erwerb einer Waffe keinen Bedürfnisnachweis.» Weil er damit klarmachte, dass die Schweiz solche Beschränkungen auch als Schengen-Mitglied nicht übernehmen muss, beschlossen die Schützenverbände, die Assoziierung zu unterstützen. Nun jedoch soll wegen Schengen nicht nur die Bedürfnisklausel eingeführt werden, sondern auch das Verbot von handelsüblichen Waffen. Luca Filippini, Präsident IGS: «Beim Schengen-Beitritt waren die Schützen auf der Linie des Bundesrates. Jetzt aber bleibt uns nur ein Referendum übrig – ohne Waffen können wir nicht schiessen.»

 

Alle Waffenbesitzer sind betroffen – eine sukzessive Entwaffnung droht

Die Übernahme der EU-Richtlinie verbietet den privaten Besitz von handelsüblichen Feuerwaffen. Mehr als 80% der im Schiesssport verwendeten Waffen – inklusive der zu hunderttausenden im Umlauf befindlichen zivilen Ausführungen der Sturmgewehre 57 und 90 – dürften nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Solche Ausnahmebewilligungen sind nicht für alle im Sport benutzten Waffen erhältlich, kostspielig und an strenge Auflagen geknüpft. Thomas Steiger, Präsident Schweizer Verband für Dynamisches Schiessen: «Ein Ja am 19. Mai bedroht unseren Verband existentiell. Für gewisse Disziplinen wären schlicht keine Waffen mehr erwerbbar.» Bei diesen ebenso schwerwiegenden wie willkürlichen Einschränkungen würde es aber nicht bleiben. Dies, weil die EU-Waffenrichtlinie in Artikel 17 einen Passus enthält, bei dem es sich de facto um einen automatischen, alle fünf Jahre von neuem greifenden Verschärfungsmechanismus handelt. Wie auch der Bundesrat weiss, könnte die Schweiz bereits bei den nächsten Verschärfungsrunden ein ausnahmsloses Halbautomatenverbot für Private nicht mehr verhindern. Bei einem Ja am 19. Mai müssten die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Sturmgewehre und Pistolen also binnen 3–8 Jahren dem Staat abgeben. Werner Salzmann, Co-Präsident Referendumskomitee: «Wenn niemand entwaffnet wird, warum stehen dann Schützen-, Jagd- und Milizverbände geschlossen hinter dem Referendum?»

 

Es geht nicht nur um Schützen: Das Waffenrecht ist Menschen- und Bürgerrecht

Handelsübliche Waffen werden verboten, und auf etwas Verbotenes kann – die versprochenen Ausnahmebewilligungen hin oder her – kein Recht bestehen. Das Recht auf Waffenbesitz ist aber zentral für eine zuverlässige Gewährleistung individueller Freiheit. Es ist kein Zufall, dass noch jedes Unrechtsregime der Geschichte als Erstes versucht hat, neben der Meinungsäusserungsfreiheit auch den privaten Waffenbesitz auszumerzen. Friedliche Zeiten dürfen nicht dazu verleiten, diese Tatsache zu vergessen: Es gibt nichts Gefährlicheres als auf Schönwetter zugeschnittene Gesetze. Olivia de Weck, Vizepräsidentin PROTELL: «Individueller Waffenbesitz ist individuelle Wehrhaftigkeit. Legalwaffenverbote treffen immer zuerst gesetzestreue Angehörige von Minderheiten.»

 

Statt Sicherheit wird Kriminalität gefördert

Alle Kantone ausser Basel-Stadt haben gewarnt: Bei einem Ja ginge eine eigentliche Bürokratielawine auf die Polizeikorps nieder. Die Waffenbüros müssten sich um die Kontrolle von hunderttausenden von unbescholtenen Waffenbesitzern kümmern. Mehr Personal und neue Informatik würden nötig. Die für diesen Leerlauf verschwendeten Ressourcen fehlten im Einsatz – nicht zuletzt auch für Massnahmen, die gegen den Terror etwas nützen. Ausserdem führt die Abschaffung des Rechtes auf Waffenbesitz auch zum Verschwinden von dessen abschreckendem Effekt. Tobias Dillier, Polizist: «Im Bereich Legalwaffen haben wir weder mit Missbrauch noch mit Notwehrexzessen ein Problem. Die Verschärfungen halten uns von der Arbeit ab und schikanieren unbescholtene Leute; bringen tun sie nichts.»

 

Opportunistische, den Volkswillen verletzende Kehrtwende von Bundesrat und Parlament

Vor acht Jahren, am 13. Februar 2011, lehnte das Volk – und zwar auf Empfehlung von Bundesrat und Parlament – die radikale linksgrüne Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt ab». Die drei zentralen Forderungen dieser Initiative waren die Einführung der Bedürfnisklausel (das heisst, Waffenbesitz als Privileg), die Nachregistrierung und das Verbot der wenig verbreiteten Vorderschaftrepetierer. Jetzt verkaufen Bundesrat und Parlament nicht nur genaudiese Bedürfnisklausel und genau diese Nachregistrierung als «zumutbar» und «pragmatisch», sondern auch das Verbot der im Schiesssport standardmässig verwendeten Halbautomaten! Dass bei Geschäften, die die EU tangieren, offenbar weder der Volkswille noch das eigene Wort etwas zählt, ist unabhängig von der konkreten Vorlage völlig inakzeptabel. Peter Lombriser, Zentralpräsident Schweizerischer Unteroffiziersverband: «Exakt jene Entwaffnungsparagraphen, die Bundesrat und Parlament 2011 zur Ablehnung empfahlen, wollen sie nun ins Gesetz schreiben. Dieses prinzipienlose Gewurstel ist eine absolute Zumutung.»

 

Schengen ist nicht gefährdet – die Warnungen der Gegner grenzen an Hysterie

Sachliche Gründe für die Revision des Waffengesetzes haben die Befürworter der Gesetzesverschärfungen keine. Aus diesem Grund versteifen sie sich darauf, immer und immer wieder auf die Vorteile des Schengen-Abkommens hinzuweisen. Diese Vorteile überhöhen sie dabei nicht nur massiv, sondern versuchen vor allem auch den Eindruck zu erwecken, sie seien einseitig. Tatsache ist aber: Von Schengen profitieren beide Seiten – und in gewissen Bereichen die EU sogar mehr als die Schweiz (die Daten, welche die Schweizer Sicherheitsbehörden ins Schengener Informationssystem einspeisen, sind zum Beispiel von viel höherer Qualität als jene, die die Schweiz abrufen kann). Die Ausschluss-Warnungen basieren auf Gedankenspielereien im luftleeren Raum. Sie widersprechen jeglicher politischen und wirtschaftlichen Realität. Dr. Andreas Burckhardt, Präsident des Verwaltungsrats der Bâloise Holding AG und Mitglied des Vorstands von economiesuisse: «Die Schengen-Drohung ist geradezu bizarr. Der Entscheid über die Weiterführung des Abkommens ist ein politischer, kein juristischer. Die EU hat jedes Interesse daran, dass die Schweiz im Schengen-Raum verbleibt.»

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